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Andiamo Psychiatrische Spitex 079 457 41 00

Kontakt

Rufen Sie an – unverbindlich

Ob als betroffene Person, Angehörige oder Fachperson: Der erste Schritt ist ein Anruf. Und Sie bestimmen das Tempo.

Am liebsten telefonisch

Telefon

079 457 41 00

Ein Anruf ist mir am liebsten – so sind wir direkt im Gespräch. Erreichbar am Montag, Dienstag und Donnerstag, 9.00 bis 16.30 Uhr.

Schriftlich

Kontaktformular

Jederzeit möglich – auch ausserhalb der Telefonzeiten, und wenn Ihnen Schreiben leichter fällt. Sie erhalten innert 24 Stunden eine Antwort.

Schriftlich

Nachricht schreiben

Lieber schriftlich? Dann nutzen Sie dieses Formular. Ich melde mich innert 24 Stunden – in der Regel mit einem Rückruf.

Schneller geht es telefonisch: 079 457 41 00 – Montag, Dienstag und Donnerstag, 9.00 bis 16.30 Uhr.

Für Fachpersonen und Behörden – sonst einfach leer lassen.
Damit ich Sie zurückrufen kann.
Optional, falls Ihnen eine schriftliche Antwort lieber ist.

Ihre Angaben werden ausschliesslich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und vertraulich behandelt. Bitte schreiben Sie hier nur, worum es ungefähr geht – Gesundheitsdaten und Diagnosen besprechen wir persönlich.

Pflichtfelder sind mit * markiert.

Einzugsgebiet

Wo bin ich unterwegs?

Ich arbeite von Zuchwil aus und begleite Sie bei Ihnen zu Hause – im Umkreis von rund 20 Kilometern. Das umfasst die Stadt Solothurn, das Wasseramt, den Bucheggberg und die Region Grenchen.

Wohnen Sie etwas ausserhalb dieses Umkreises? Rufen Sie an – wir schauen gemeinsam, ob sich eine Begleitung einrichten lässt.

Und dann?

So geht es nach dem ersten Kontakt weiter

  1. Anrufen

    Am einfachsten rufen Sie mich an – unverbindlich und ohne Vorbereitung. Wenn Ihnen Schreiben leichter fällt, nutzen Sie das Kontaktformular. Auch Angehörige und Fachpersonen dürfen den ersten Schritt machen.

  2. Kennenlernen und Bedarfsabklärung

    Wir besprechen Ihre Situation und klären gemeinsam, welche Unterstützung Sie brauchen. Die ärztliche Verordnung regelt die Abrechnung über Ihre Krankenkasse.

  3. Begleitung im Alltag

    Regelmässige Kontakte bei Ihnen zu Hause und in Ihrem Umfeld – in Ihrem Tempo, mit klaren, gemeinsam vereinbarten Zielen.

Für Fachpersonen und Behörden

Zuweisung und Verordnung

Zuweisungen und Aufträge können von Betroffenen, Fachärzten, Behörden und Institutionen erfolgen. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen (ZSR-Nr. R070211), Grundlage ist die psychiatrische Bedarfsabklärung und Pflege nach KLV Art. 7.

Für eine reibungslose Zusammenarbeit melden Sie sich als Fachperson bitte über das Kontaktformular oder telefonisch – so können wir den Start gemeinsam planen.

Ärztliche Verordnung der Pflege ambulant oder zu Hause Formular herunterladen, ausfüllen und mir per Post zustellen. Für Fragen dazu genügt ein Anruf oder eine Nachricht über das Kontaktformular. Word-Dokument (DOCX)